1995 Erlangung der Erlaubnis nach § 34c GewO
Tätigkeit: Vermietung und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien
seit 1997 ausschließlich selbstständig tätig als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
seit 2001 öffentliche Bestellung und Vereidigung für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten
seit 2005 ordentliches Mitglied des Fachgremiums für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf dem Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ der schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern und der Handelskammer Hamburg
seit 2007 ehrenamtliche Gutachterin im Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg
seit 2011 Mitglied des Arbeitskreises Mietenspiegel Hamburg
RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors)
BIIS (Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen)
BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.)
Immobilienverband Deutschland IVD
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Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Hamburg die Handelskammer). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und die zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
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Ein Chartered Surveyor ist Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), eines weltweit tätigen und anerkannten Berufsverbandes von Immobilienfachleuten, der 1868 in London gegründet wurde und 1881 die königliche Charta erhielt. Nur Chartered Surveyors dürfen die Berufsbezeichnung „MRICS" (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) oder „FRICS" (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) führen. Beide Berufsbezeichnungen sind das Oualitätssiegel für Professionalität und Integrität. Chartered Surveyors müssen die strengsten Verhaltensregeln („Code of Ethics") beachten, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Der Begriff „Chartered Surveyor" lässt sich nur schwer übersetzen. Diese Worte stehen daher weltweit für „hoch qualifizierte Immobilienfachleute".
Chartered Surveyors verfügen über umfassende Kenntnisse in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien und Bauprojekten. Sie verstehen sowohl die Immobilienwirtschaft als auch die fachbezogene Gesetzgebung, die wesentlichen Dienstleistungsbereiche sowie die Wirtschaftlichkeit von Konstruktion, den Erwerb, die Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Bewertung und den Verkauf von Immobilien.
Die hohe Qualität unserer Arbeit basiert auf den Kompetenzen und dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die fundierte Ausbildungen in verschiedenen immobilienwirtschaftlichen Fachbereichen sowie auch weiterführende Qualifikationen in der Immobilienbewertung haben. Durch eine kontinuierliche Fortbildung können wir stets Leistungen auf einem hohen Niveau anbieten und erweitern diese fortwährend um neue immobilienwirtschaftliche Themen.
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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen
Dipl.-Kffr. Anke Stoll MRICS
Große Bäckerstraße 3 | 20095 Hamburg
Tel. +49 40 375 02 23 - 0 | Fax +49 40 375 02 23 - 23
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